Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mellow Motorcycles Deutschland GmbH
Mellow Motorcycles Europe GmbH
Mellow Motorcycles GmbH
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Mellow Motorcycles Deutschland GmbH, Raiffeisenstraße 1, 61191 Rosbach vor der Höhe (nachfolgend Mellow genannt) gelten fu¨r sämtliche Leistungen (nachfolgend Leistungen oder Services genannt) von Mellow und ihrer verbundenen Unternehmen im Bereich des Verkaufs von Neu- und Gebraucht-Motorrädern (Kraftfahrzeuge und Anhänger) und der Ausfu¨hrung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen, die bei Mellow erhältlich sind und werden als solche Vertragsbestandteil des jeweiligen Vertrags zwischen Mellow und dem Kunden.
1.2 Von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Mellow schriftlich bestätigt wurden. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und der Einbeziehung derselben wird widersprochen.
1.3 Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen AGB bedu¨rfen der Schriftform. Mu¨ndliche Nebenabreden bei Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie von Mellow in Schriftform bestätigt wurden. Dies gilt auch fu¨r Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.
1.4 In Auftragsdokumenten, wie z. B. Leistungsbeschreibungen, Servicebeschreibungen, Bestellungen und/oder ergänzenden Bedingungen können spezifische Daten von Geschäftsvorgängen enthalten sein, die fu¨r bestimmte Arten von Services gelten. Bei Widerspru¨chen zwischen diesen AGB und einem solchen Auftragsdokument hat Letzteres Vorrang vor diesen AGB fu¨r den bestimmten Geschäftsvorgang.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt mit Gegenzeichnung eines Kunden-Auftrags durch Mellow oder mit Annahme eines von Mellow abgegebenen Angebots durch den Kunden (nachfolgend zusammen Parteien genannt) zustande.
2.2 Mit Zugang eines von Mellow zur Verfu¨gung gestellten unterzeichneten Bestellformulars bei Mellow unterbreitet der Kunde Mellow ein bindendes Vertragsangebot. Mellow kann dieses Vertragsangebot innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenu¨ber dem Kunden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.
2.3 Angebote von Mellow verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdru¨cklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, und bleiben fu¨r einen Zeitraum von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum in Kraft. Mellow behält sich jedoch das Recht vor, Angebote bis zur Annahme durch den Kunden jederzeit zu widerrufen oder zu ändern.
2.4 Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen sind fu¨r Mellow nur dann verbindlich, wenn sie von ihr in Textform abgegeben oder bestätigt worden sind.
2.5 Der Kunde ist an die Bestellung bis zur vollständigen Auslieferung durch Mellow gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn Mellow die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausfu¨hrt. Mellow ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzu¨glich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2.6 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus einem Kaufvertrag bedu¨rfen der schriftlichen Zustimmung von Mellow.
2.7 Änderungen oder Ergänzungen eines Angebots oder dieser AGB durch den Kunden gelten als neues Angebot des Kunden.
3. Abnahme
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann Mellow von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Zubehör-, Neu- sowie Altteile werden von Mellow bis zur Abholung durch den Kunden kostenfrei eingelagert, jedoch längstens 14 Tage nach Abholung des Kaufgegenstands durch den Kunden. Nach Ablauf der genannten Frist gehen sämtliche Zubehör-, Neu- sowie Altteile in den Besitz von Mellow über und werden ggf. verschrottet.
3.2 Verlangt Mellow Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher anzusetzen, wenn Mellow einen höheren Schaden nachweist.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Mellow aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Mellow.
4.2 Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausu¨bung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen fu¨r Forderungen von Mellow gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
4.3 Auf Verlangen des Kunden ist Mellow zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfu¨llt hat und fu¨r die u¨brigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Mellow zu.
4.5 Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis und Preise fu¨r Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann Mellow vom Vertrag zuru¨cktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Kunden Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
4.6 Hat Mellow Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Mellow und Kunde sich daru¨ber einig, dass Mellow den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Ru¨cknahme vergu¨tet. Auf Wunsch des Kunden, der nur unverzu¨glich nach Ru¨cknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Kunden ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Kunde trägt die erforderlichen Kosten der Ru¨cknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Mellow höhere Kosten nachweist.
4.7 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde u¨ber den Kaufgegenstand weder verfu¨gen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
5. Werkleistungen von Mellow (Customizing o.ä.)
5.1 Der Umfang der vereinbarten Werkleistungen ergibt sich im Zweifel aus dem der Leistungserbringung zugrundeliegenden Einzelvertrag.
5.2 Die in den Bestellformularen enthaltenen Leistungen sind grundsätzlich abschließend. Die Aufnahme von zusätzlichen Leistungen ist im Rahmen von zusätzlichen Vereinbarungen möglich, muss jedoch vorab mit Mellow abgestimmt und von Mellow bestätigt werden.
5.3 Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben fu¨r die Leistungserbringung (z. B. hinsichtlich Konzept, Design und/oder Technik) macht, ist Mellow in der Umsetzung der Leistungserbringung frei.
5.4 Wu¨nscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen u¨ber im Einzelvertrag vereinbarte Leistungen hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.5 Verzögert sich die Durchfu¨hrung des Auftrags aus Gru¨nden, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Mellow eine angemessene Erhöhung der Vergu¨tung verlangen.
5.6 Die Leistungserbringung durch Mellow beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch Mellow noch nimmt Mellow eine Pru¨fung der rechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.
5.7 Mellow ist berechtigt, die Leistungen selbst bzw. durch eigene Mitarbeiter*innen oder durch Dritte, insbesondere verbundene Unternehmen der Mellow, zu erbringen.
5.8 Um die Leistungen innerhalb des vereinbarten Zeitplans und orientiert an etwaigen Kostenvoranschlägen erbringen zu können, ist Mellow auf die kooperative Zusammenarbeit des Kunden angewiesen. Dies schließt insbesondere ein, dass der Kunde alle relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfu¨gung stellt und Mellow u¨ber alle Angelegenheiten und Bedenken fru¨hzeitig in Kenntnis setzt, die der Kunde in Bezug auf die Leistungen hat.
5.9 Der Kunde ist dafu¨r verantwortlich, dass jegliche Zubehör- und/oder Ersatzteile und/oder Inhalte und/oder Vorgaben, die von ihm oder durch ihn beauftragte Dritte oder u¨ber ihn bereitgestellt werden, richtig, rechtlich zulässig, fu¨r den Vertragszweck geeignet und frei von der vertraglich vorgesehen Nutzung durch Mellow entgegenstehenden Rechten Dritter sind.
5.10 Die technische und inhaltliche Verantwortung fu¨r die gelieferten Teile und/oder Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Mellow verpflichtet, den Kunden auf Mängel hinzuweisen.
5.11 Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfu¨llung des Auftrags in Frage stellen können, hat er Mellow unverzu¨glich in Textform u¨ber diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende
Maßnahmen zu benachrichtigen.
6. Vergu¨tung und Zahlungsbedingungen
6.1 Der Kaufpreis und Preise fu¨r andere Leistungen sind sofern nachfolgend nicht anders geregelt bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
6.2 Beim Kauf von Fahrzeugen, die bei Mellow vorhanden sind, ist der Kaufpreis bei Aushändigung der Rechnung sofort vollständig zur Zahlung fällig.
6.3 Beim Kauf von Neu-Fahrzeugen, die bei Mellow nicht vorhanden sind, sind 25% des Auftragswertes als Anzahlung sofort nach Unterschrift bei Aushändigung der Rechnung fällig.
6.4 Beim Kauf von Zubehör und Teilen, die bei Mellow nicht vorhanden sind und auf Veranlassung des Kunden durch Mellow bestellt werden mu¨ssen, ist der Kaufpreis sofort in voller Höhe fällig. Liegt der Gesamtkaufpreis unter 25,- Euro kann von Mellow eine zusätzliche Mindermengen-Bearbeitungsgebu¨hr in Höhe von 10,- Euro berechnet werden.
6.5 Auf Veranlassung des Kunden durch Mellow bestellte Ware ist vom Umtausch oder Ru¨ckgabe ausgeschlossen.
6.6 Gegen Anspru¨che von Mellow kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Kaufvertrag. Ein Zuru¨ckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspru¨chen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.7 Mellow erhält in anderen als den in den Ziffern 11.1 bis 11.6 geregelten Fällen fu¨r die Leistungen gemäß Einzelvertrag die in den Bestellformularen, Kostenvoranschlägen, Angeboten und sonstigen Unterlagen von Mellow beschriebene Vergu¨tung. Nach Abschluss eines Vertrags wird von Mellow eine ordnungsgemäße Rechnung u¨ber den Gesamtbetrag fu¨r die vertragliche Leistungen an den Kunden ausgehändigt bzw. u¨bersandt. Rechnungsbeträge sind bei Erhalt der Rechnung fällig und die Zahlung der gesamten Rechnungssumme hat innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug auf ein von Mellow angegebenes Konto zu erfolgen. Bankgebu¨hren bei Überweisungen aus dem Ausland und ggf. Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden.
6.8 Alle zusätzlich bestellten Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
6.9 Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere durch Nichtzahlung einer fälligen Rechnungssumme, ist Mellow nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zum Ru¨cktritt vom Vertrag berechtigt, sofern dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7. Lieferung und Lieferverzug
7.1 Leistungs-/Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, sofern diese von Mellow in Textform bestätigt wurden.
7.2 Die Einhaltung von Leistungs-/Lieferfristen und/oder -terminen setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Unterlagen, Bereitstellung von Informationen etc.) termingemäß bei Mellow eingegangen bzw. erbracht sind. Fristen verlängern sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfu¨llt sind.
7.3 Verzögerungen aus Gru¨nden, die Mellow nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängern die Fristen angemessen.
7.4 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
7.5 Der Kunde kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Mellow auffordern, zu liefern. Diese Frist verku¨rzt sich auf 45 Tage bei Fahrzeugen, die bei Mellow vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Mellow in Verzug.
7.6 Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit von Mellow auf höchstens 2% des vereinbarten Kaufpreises.
7.7 Will der Kunde daru¨ber hinaus vom Vertrag zuru¨cktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er Mellow nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 7.5, Satz 1 oder 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
7.8 Hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 2% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausu¨bung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzanspru¨che bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.9 Wird Mellow, während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Mellow haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
7.10 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist u¨berschritten, kommt Mellow bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 7.6 und Ziffer 7.7.
7.11 Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlu¨sse dieser Ziffer 7. gelten nicht fu¨r Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Mellow, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfu¨llungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.12 Höhere Gewalt oder bei Mellow oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die Mellow ohne eigenes Verschulden voru¨bergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 7.1 bis 7.10 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Fu¨hren entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zuru¨cktreten. Andere Ru¨cktrittsrechte bleiben davon unberu¨hrt.
7.13 Konstruktions- oder Formänderungen, Preisanpassungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben beim Kauf von Neufahrzeugen während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Beru¨cksichtigung der Interessen von Mellow fu¨r den Kunden zumutbar sind. Sofern Mellow oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
7.14 Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist Mellow berechtigt, von einem Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen Gebrauch zu machen, sofern der Kunde trotz Fristsetzung und entsprechender Anku¨ndigung die offene Forderung nicht beglichen hat.
7.15 Während der Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts ist der Kunde verpflichtet, etwaig unabhängig davon anfallende Entgelte wie u.a. Unterstellgebu¨hren etc. weiterhin zu zahlen.
7.16 Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung von Mellow sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Mellow ist daneben in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zuru¨ckzutreten.
8. Haftung von Mellow fu¨r Sachmängel
8.1 Beim Kauf von Gebraucht-Fahrzeugen verjähren Anspru¨che des Kunden wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausu¨bung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von Gebraucht-Fahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelanspru¨che.
8.2 Beim Kauf von Neu-Fahrzeugen verjähren Anspru¨che des Kunden wegen Sachmängeln entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde von Neu-Fahrzeugen eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausu¨bung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
8.3 Die Verjährungsverku¨rzung in Ziffer 8.1 Satz 1, die Verjährungsverku¨rzung in Ziffer 8.2 Satz 2 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 8.1 Satz 2 gelten nicht fu¨r Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Mellow, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfu¨llungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.4 Hat Mellow aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen fu¨r einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Mellow beschränkt:
a) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die ein Kaufvertrag Mellow nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfu¨llung die ordnungsgemäße Durchfu¨hrung des Kaufvertrages u¨berhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
b) Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
c) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfu¨llungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Mellow fu¨r von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Fu¨r die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 8.3 entsprechend.
8.5 Unabhängig von einem Verschulden von Mellow bleibt eine etwaige Haftung von Mellow bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberu¨hrt.
8.6 Soll eine Mängelbeseitigung bei einem gekauften Gebraucht-Fahrzeug durchgefu¨hrt werden, gilt folgendes:
a) Anspru¨che wegen Sachmängeln hat der Kunde bei Mellow geltend zu machen. Bei mu¨ndlichen Anzeigen von Anspru¨chen ist dem Kunden eine schriftliche Bestätigung u¨ber den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Kunde mit vorheriger Zustimmung von Mellow an einen anderen Kfz- Meisterbetrieb wenden.
c) Fu¨r die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelanspru¨che auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum von Mellow.
8.7 Soll eine Mängelbeseitigung bei einem gekauften Neu-Fahrzeug durchgefu¨hrt werden, gilt folgendes:
a) Anspru¨che auf Mängelbeseitigung kann der Kunde bei Mellow oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur fu¨r die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Kunde Mellow hiervon unverzu¨glich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mu¨ndlichen Anzeigen von Anspru¨chen ist dem Kunden eine schriftliche Bestätigung u¨ber den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Kunde an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur fu¨r die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Fu¨r die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelanspru¨che aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum von Mellow.
e) Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsanspru¨che unter dieser Ziffer 8.7 nicht beru¨hrt.
9. Haftung fu¨r sonstige Schäden
9.1 Sonstige Anspru¨che des Kunden, die nicht in Abschnitt VI. Haftung fu¨r Sachmängel geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
9.2 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 7. abschließend geregelt. Fu¨r sonstige Schadensersatzanspru¨che gegen Mellow gelten die Regelungen in Ziffer 8.3 und 8.4 entsprechend.
10. Höhere Gewalt
10.1 Im Fall von höherer Gewalt ist jegliche Haftung von Mellow ausgeschlossen. Fälle Höherer Gewalt sind Naturkatastrophen, Streichung von Flu¨gen, Schließung von Flughäfen oder anderer Transportwege wegen Schnee/Eis/Unwettern, Terroranschläge, -drohungen oder Reisewarnungen, welche das Veranstaltungsland, die Stadt oder das Stadtgebiet betreffen, in welchem die Veranstaltung abgehalten wird; Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
Strom- oder andere Netzausfälle sowie nicht ganz unerhebliche technische Störungen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegenden Ereignisse. Mellow ist in diesem Fall nach eigenem freiem Ermessen berechtigt, die Erbringung der hiervon betroffenen Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, zu verschieben und nach Wegfall des Leistungshindernisses sofern möglich zu einem Ersatztermin nachzuholen. Mellow wird den Kunden u¨ber das jeweilige Ereignis und die dadurch bedingte Aussetzung oder Verschiebung der Leistung sowie deren Wiedereinsetzung bzw. Nachholung jeweils in Textform (Brief, Fax, E-Mail) benachrichtigen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Einzelverträge und die darin vorgesehenen Rechte und Verpflichtungen können von den Parteien nicht abgetreten oder u¨bertragen werden, soweit dies im Einzelvertrag nicht anders geregelt ist. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberu¨hrt.
11.2 Auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossene Verträge enthalten sämtliche Abreden und Vereinbarungen zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands des Einzelvertrags und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Abmachungen und Vereinbarungen u¨ber den Gegenstand des Einzelvertrags. Mu¨ndliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.3 Jegliche Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieses Schriftformerfordernisses bedu¨rfen der Schriftform.
11.4 Sollten diese AGB oder ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag lu¨ckenhaft oder in einzelnen Bestimmungen undurchfu¨hrbar oder unwirksam sein oder werden, bleiben sie bzw. er im Übrigen wirksam.
11.5 An die Stelle der undurchfu¨hrbaren Bestimmung soll eine durchfu¨hrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der undurchfu¨hrbaren Bestimmung verfolgt haben.
11.6 Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden, lu¨ckenhaft oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.7 Fu¨r die auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und fu¨r aus ihnen folgende Anspru¨che, gleich welcher Art, insbesondere im Hinblick auf alle darunter erbrachten Leistungen und sonstigen Leistungen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht u¨ber den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
11.8 Mellow wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
11.9 Fu¨r sämtliche gegenwärtigen und zuku¨nftigen Anspru¨che aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Mellow. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Anspru¨chen von Mellow gegenu¨ber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
(Stand März 2024)
Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.